Detailinfo: Praktika im Rahmen Leonardo Da Vinci ...
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Informationen über Auslandspraktika
Im Rahmen der EU-Mobilitätsförderung „Leonardo da Vinci – Berufsbildung“, über die Nationalagentur „Lebenslanges Lernen“, gibt es Fördermittel für SchülerInnen, die ein Auslandpsraktika absolvieren. Die SchülerInnen erhalten einen wöchentlichen Zuschuss, der länderabhängig ist und pauschal vergeben wird. Voraussetzung: Das Praktikum muss von der Schule als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Empfohlen wird ein Auslandspraktikum für SchülerInnen ab dem 18. Lebensjahr, daher sinnvollerweise in den Ferien zwischen dem 4. und 5. Jahrgang. Die Kontakte zu den ausländischen Firmen kommen von den SchülerInnen. Da die Abwicklung eines Förderantrages sehr aufwändig ist, unterstützt IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) Schulen dabei. Die Anträge für das jeweils darauffolgende Jahr, müssen immer bis Mitte Dezember bei der IFA eingereicht werden. Der Aufnahmepartner (= die ausländische Firma) muss dazu einen Letter of Intent ausstellen, der genaue Formvorschriften hat. Was macht die Bildungsberatung? Die Bildungsberatung übernimmt die Koordination gegenüber IFA bei der Abwicklung. Links: | |
24. 4. 2012 | |
Leo Fanzott | |